Wenn Sie eine Umschulung bei einem Weiterbildungsträger anstreben, entstehen Lehrgangskosten in Höhe von mehreren tausend Euro. Doch keine Angst, sollten Sie durch einen Kostenträger gefördert werden, übernehmen diese die gesamten Kosten der Umschulung.
Sollte eine Förderung für Sie nicht in Frage kommen, können Sie natürlich trotzdem an der Umschulung teilnehmen. Als Selbstzahler können verschiedene Zahlungsmodalitäten vereinbart werden.
Neben den Lehrgangskosten haben die Kostenträger auch noch umfangreiche weitere Fördermöglichkeiten. Dazu zählen unter anderem die Fahrtkosten vom Wohnort zur Bildungseinrichtung bzw. einem möglichen Praktikumsbetrieb. Sollte sich der Wohnort weiter weg befinden, kann ggf. auch eine auswärtige Unterkunft finanziert werden.
Wenn während der Umschulung Ihre Kinder aus zeitlichen Kindern nicht mehr ausreichend betreut sind, können auch dadurch zusätzliche entstehende Kosten durch die Kostenträger übernommen werden.
Die größte Herausforderung während der Umschulung ist das Bestreiten des Lebensunterhalts. Auch während der Umschulung erhalten Sie Leistungen wie Arbeitslosengeld oder Übergangsgeld weiterhin. Durch die Befristung der Bezüge gibt es jedoch einige Sonderregelungen zu beachten. Bitte sprechen Sie auch diesbezüglich Ihren Sachbearbeiter an.
Auch wir stehen für weitere Fragen gerne zur Verfügung.
Eure DAA Siegen
Online Redaktion