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Wer soll das bezahlen?

Wer soll das bezahlen?

Ja, über Geld redet man nicht… Stimmt soweit, solange man genug hat! Droht aber die Arbeitslosigkeit oder ein längerer Arbeitsausfall wegen gesundheitlicher Probleme, wird die Frage nach dem „Wer soll das bezahlen?“ immer existenzieller. Der Lebensunterhalt will weiterhin bestritten werden und auch eine Umschulung, zumindest, wenn sie bei einem Weiterbildungsträger stattfinden soll, kostet Geld und muss finanziert werden.

Aber wer übernimmt die anfallenden Kosten? Glücklicherweise kommen da je nach Voraussetzung verschiedene sogenannte Kostenträger in Frage:

Finanzierung über einen der folgenden Kostenträger:

  • Agentur für Arbeit
  • Jobcenter
  • Rentenversicherung
  • Berufsgenossenschaft

Die Agentur für Arbeit ist für Sie zuständig, wenn Sie mindestens zwei Jahre sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren und nun arbeitssuchend sind. Damit beziehen Sie Arbeitslosengeld I (ALG I) und haben theoretisch die Voraussetzung gefördert zu werden.

Aber auch Langzeitarbeitslose oder Arbeitnehmer, deren letzte Einkünfte so niedrig waren, dass Sie mit ALG II aufstocken müssen, können die Förderung einer Umschulung beantragen. Für sie ist das Jobcenter zuständig.

Bei beiden ist der jeweilige Sachbearbeiter Ihr Ansprechpartner und bei Interesse an einer Umschulung sollten Sie dort das Gespräch suchen und um Unterstützung bitten. Dort erhalten Sie umfangreiche Informationen zu Fördermöglichkeiten sowie Adressen von Weiterbildungsträgern und anderen Anbietern.

Sollten Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in Ihrem erlernten Beruf arbeiten können und eine Umschulung in Erwägung ziehen, so ist die Deutsche Rentenversicherung oder die Berufsgenossenschaft Ihr Ansprechpartner. Auch hier gibt es Beratungsstellen vor Ort, die Ihnen gerne bei der Antragsstellung weiterhelfen.

Die Kostenträger bieten zahlreiche Fördermöglichkeiten und übernehmen anfallende Kosten:

  • Lehrgangskosten
  • Fahrtkosten
  • Kosten für die auswärtige Unterkunft
  • Kinderbetreuungskosten
  • Lebensunterhalt

Wenn Sie eine Umschulung bei einem Weiterbildungsträger anstreben, entstehen Lehrgangskosten in Höhe von mehreren tausend Euro. Doch keine Angst, sollten Sie durch einen Kostenträger gefördert werden, übernehmen diese die gesamten Kosten der Umschulung.

Sollte eine Förderung für Sie nicht in Frage kommen, können Sie natürlich trotzdem an der Umschulung teilnehmen. Als Selbstzahler können verschiedene Zahlungsmodalitäten vereinbart werden.

Neben den Lehrgangskosten haben die Kostenträger auch noch umfangreiche weitere Fördermöglichkeiten. Dazu zählen unter anderem die Fahrtkosten vom Wohnort zur Bildungseinrichtung bzw. einem möglichen Praktikumsbetrieb. Sollte sich der Wohnort weiter weg befinden, kann ggf. auch eine auswärtige Unterkunft finanziert werden.

Wenn während der Umschulung Ihre Kinder aus zeitlichen Kindern nicht mehr ausreichend betreut sind, können auch dadurch zusätzliche entstehende Kosten durch die Kostenträger übernommen werden.

Die größte Herausforderung während der Umschulung ist das Bestreiten des Lebensunterhalts. Auch während der Umschulung erhalten Sie Leistungen wie Arbeitslosengeld oder Übergangsgeld weiterhin. Durch die Befristung der Bezüge gibt es jedoch einige Sonderregelungen zu beachten. Bitte sprechen Sie auch diesbezüglich Ihren Sachbearbeiter an.

Auch wir stehen für weitere Fragen gerne zur Verfügung.

Eure DAA Siegen
Online Redaktion